Depot übertragen: Kosten, Steuern und was vorher zu klären ist

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Inhalt geprüft am 26. August 2026 von der Benchmark-Buddy-Redaktion
Depot übertragen: Kosten, Steuern und was vorher zu klären ist

Ihr wollt euer Depot übertragen und zu einem anderen Broker wechseln? Der Übertrag selbst darf euch nichts kosten – das ist höchstrichterlich geklärt. Der heikle Teil liegt woanders: Wandern die Anschaffungsdaten eurer Positionen nicht sauber mit, kann der Steuerabzug beim späteren Verkauf deutlich höher ausfallen als nötig. Alle Angaben haben wir am 26.08.2026 geprüft. Zu Übertragsdauern, Formularwegen und Sperrzeiten einzelner Anbieter kursieren viele Zahlen, die sich nicht belegen lassen – wir nennen sie deshalb nicht.

Was ein Depotübertrag kostet

Der reine Übertrag von Wertpapieren ist für euch entgeltfrei. Grundlage dafür ist aber kein Gesetz, sondern Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof hat mit den Urteilen vom 30.11.2004 (XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04) entschieden, dass Entgeltklauseln für den Depotübertrag in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. Eine gesetzliche Regelung, die den Depotübertrag kostenfrei stellt, gibt es dagegen nicht – wer das schreibt, verwechselt Rechtsprechung und Gesetz.

Eine Einschränkung gibt es: Fremde Spesen dürfen weitergegeben werden. Kosten, die der abgebenden Bank von Dritten in Rechnung gestellt werden – etwa von ausländischen Lagerstellen –, sind vom BGH-Urteil nicht erfasst. Ob solche Kosten anfallen, klärt ihr vorab bei der abgebenden Bank.

Zur Dauer gibt es nur eine belastbare Angabe, und die stammt von einem einzelnen Anbieter: flatex nennt für den Übertrag zu flatex „in der Regel rund drei Wochen“ und stellt den Übertrag kostenlos. Das ist eine Anbieterangabe für einen Anbieter und keine Marktregel – rechnet sie nicht auf andere Broker hoch.

Was steuerlich beim Depotübertrag passiert

Ein Übertrag ohne Wechsel des Inhabers ist kein Verkauf: Es entsteht kein Veräußerungsgewinn. Entscheidend ist trotzdem, dass die Historie eurer Positionen mitwandert.

Dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage: Nach § 43a Abs. 2 Satz 3 EStG teilt die abgebende inländische Stelle der übernehmenden die Anschaffungsdaten mit – also Kaufkurse und Kaufzeitpunkte. Im Normalfall zwischen zwei deutschen Depotbanken passiert das automatisch.

Klappt das nicht, wird es teuer. § 43a Abs. 2 Satz 7 EStG regelt den Ersatzmaßstab: Sind die Anschaffungsdaten nicht nachgewiesen, bemisst sich der Steuerabzug nach 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung. Der Fiskus unterstellt also pauschal einen Gewinn in dieser Höhe – unabhängig davon, ob ihr überhaupt einen erzielt habt. Auf diese Bemessungsgrundlage fällt dann die Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag (zusammen 26,375 %, mit Kirchensteuer rund 27,8 bis 28,0 %) an. Genau deshalb lohnt der Blick ins neue Depot, ob Einstandskurse und Kaufdaten vollständig angekommen sind.

Zweiter Punkt, der oft untergeht: Verlusttöpfe wandern nicht mit. Verluste, die beim alten Broker verrechenbar gespeichert sind, bleiben dort. Wollt ihr sie depotübergreifend nutzen, braucht ihr eine Verlustbescheinigung – und die müsst ihr bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres beantragen. Das ist der einzige harte Termin des Themas. Dazu kommt der Freistellungsauftrag: Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (bei Zusammenveranlagung 2.000 €) wirkt nur dort, wo ihr ihn erteilt habt, also beim neuen Broker neu. Mehr dazu steht in unserem Steuer-Ratgeber für Neobroker. Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuerberatung.

Übertrag mit oder ohne Gläubigerwechsel

Diese Unterscheidung ist wichtiger, als sie klingt. Ohne Gläubigerwechsel bleibt ihr Inhaber der Papiere, sie liegen danach nur bei einer anderen Bank – steuerlich passiert nichts.

Beim Übertrag mit Gläubigerwechsel ändert sich dagegen der Eigentümer, etwa wenn Wertpapiere auf ein Depot des Kindes oder der Partnerin gehen. Das ist eine Schenkung und wird dem Finanzamt gemeldet. Wer größere Beträge so übertragen will, sollte das vorher steuerlich beraten lassen. Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuerberatung.

Was ihr vor dem Auftrag klären solltet

Diese Punkte sind branchenüblich, aber nicht einheitlich geregelt – die Details bestimmt der jeweilige Anbieter:

  • Zieldepot fertig einrichten. Das aufnehmende Depot sollte vor dem Übertrag vollständig eröffnet und freigeschaltet sein.
  • Unterlagen bereitlegen. Für den Auftrag braucht ihr in der Regel die Depotnummer und Angaben zur abgebenden Bank.
  • Handelbarkeit. Ob und wie lange die betroffenen Positionen während des Übertrags gesperrt sind, fragt ihr am besten vorab bei beiden Banken ab – das wird im Einzelfall geregelt.
  • Anteilsbruchstücke. Wie mit ihnen verfahren wird, steht in den Sonderbedingungen des abgebenden Anbieters. Falls ihr sie vorher verkauft: Das ist ein echter Verkauf und realisiert steuerpflichtige Gewinne.
  • Sparpläne und Freistellungsauftrag. Was mit laufenden Sparplänen und dem Freistellungsauftrag geschieht, klärt ihr in beiden Häusern.

Fazit

Der Depotübertrag selbst ist entgeltfrei, fremde Spesen ausgenommen – das ist die belastbare gute Nachricht. Der Aufwand liegt in der Nachkontrolle: Anschaffungsdaten prüfen, Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember, Freistellungsauftrag neu setzen. Welcher Broker zu euren Orders passt, zeigt unser Neobroker-Vergleich.

Risikohinweis: Wertpapiere unterliegen Kursschwankungen, Verluste bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals sind möglich. Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Einordnung und keine Anlageberatung.

Häufige Fragen

Was kostet ein Depotübertrag?

Der reine Übertrag ist entgeltfrei. Grundlage ist keine gesetzliche Regel, sondern die BGH-Rechtsprechung vom 30.11.2004 (XI ZR 200/03 und XI ZR 49/04): Entgeltklauseln für den Depotübertrag in AGB sind unwirksam. Fremde Spesen, etwa von ausländischen Lagerstellen, dürfen dagegen weitergegeben werden.

Wie lange dauert ein Depotübertrag?

Dazu gibt es keine belastbare allgemeine Angabe, und wir nennen deshalb auch keine. Die Dauer regelt der jeweilige Anbieter. Eine der wenigen ausdrücklichen Anbieterangaben stammt von flatex: Für den Übertrag zu flatex nennt der Anbieter „in der Regel rund drei Wochen“. Das gilt für flatex und ist keine Marktregel.

Was passiert, wenn die Anschaffungsdaten nicht mitkommen?

Nach § 43a Abs. 2 Satz 3 EStG teilt die abgebende inländische Stelle der übernehmenden die Anschaffungsdaten mit. Sind sie nicht nachgewiesen, bemisst sich der Steuerabzug nach § 43a Abs. 2 Satz 7 EStG nach 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung – unabhängig vom tatsächlichen Gewinn. Prüft die Einstandskurse deshalb nach dem Übertrag. Das ist eine allgemeine Einordnung und keine Steuerberatung.

Wandern meine Verlusttöpfe mit ins neue Depot?

Nein. Verlusttöpfe bleiben beim abgebenden Broker. Für die depotübergreifende Verrechnung braucht ihr eine Verlustbescheinigung, die bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres zu beantragen ist. Das ist der einzige harte Termin des Themas.

Kann ich nur einzelne Positionen übertragen?

Ob und wie ein Teilübertrag möglich ist, regelt der jeweilige Anbieter – fragt dort nach. Wichtiger ist eine andere Unterscheidung: Bleibt ihr Inhaber, ändert sich steuerlich nichts. Geht das Depot auf eine andere Person über, etwa auf das Kind, ist das ein Übertrag mit Gläubigerwechsel und damit eine Schenkung, die dem Finanzamt gemeldet wird.

Muss ich mein altes Depot kündigen?

Der Übertrag kündigt das alte Depot nicht automatisch; es bleibt bestehen, bis ihr es selbst auflöst. Ob ihr es behalten oder schließen wollt, entscheidet ihr selbst; die Konditionen dafür stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis eures Anbieters.

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